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Hochzeit aktuell in Bayern 2021: Was ist mit Corona erlaubt?

Hochzeit Bayern 2021

Der nachfolgende Artikel wurde am 29. April 2021 geschrieben. Er enthält Informationen zu den Regeln, die zu diesem Zeitpunkt in Bayern galten. Bei Änderungen wird der Artikel aktualisiert.

Dieser Artikel wurde am 05.06.2021 aktualisiert.

Aufgrund der sinkenden Inzidenz lockert das Bundesland Bayern (wie die anderen Bundesländer) ab Montag, dem 7. Juni 2021, die bisher geltenden strengen Beschränkungen. Es sind wieder größere Treffen möglich, Restaurants können öffen und auch innen bewirten. Das wirkt sich auch auf die Ausrichtung einer Hochzeit aus.

Regelungen in Abhängigkeit von der Inzidenz

Es ändert sich grundsätzlich nichts an der Regelung, dass ab einer Inzidenz von 100 in einer Kommune oder einem Landkreis wieder strengere Beschränkungen in Kraft treten (sogenannte Notbremse). Mit Stand von Samstag, dem 5. Juni 2021, ist dies in Bayern nirgendwo der Fall. Auch die Marke der Inzidenz von 50 wird künftig eine Rolle spielen, ab diesem Wert treten leichtere Beschränkungen in Kraft. Diesen Wert übersteigen derzeit Aschaffenburg, Ingolstadt, Kitzingen, Kronach, Neu-Ulm, Schweinfurth (Stadt) und der Landkreis Unterallgäu.

Welche Regelungen gelten ab Montag?

Da es um Hochzeiten und sonstige Feierlichkeiten geht, sollen an dieser Stelle die Änderungen in den Bereichen Bildung und Handel vernachlässigt werden. Hier die wichtigsten Regelungen für die Ausrichtung einer Feier:

  • Kontakte: Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 können sich 10 Personen aus drei Haushalten treffen. Fällt die Inzidenz unter 50, können sich 10 Personen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen. Vollständig Genesene und Geimpfte werden dabei nicht mitgezählt.
  • Familienfeiern (mithin auch Hochzeiten) sind in größerem Rahmen möglich. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 können sich bis 50 Personen im Freien, bis 25 in geschlossenen Räumen treffen. Sie müssen aber einen negativen Coronatest vorweisen können. Fällt die Inzidenz unter 50, dürfen im Freien bis 100, innen bis 50 Personen jeweils ohne Testpflicht feiern. Wiederum zählen Genesene und Geimpfte nicht mit.
  • Steigt die Inzidenz über 100 (Kommune oder Landkreis), dürfen sich wiederum nur Angehörige eines Haushalts mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen.
  • Die Gastronomie darf bei einer Inzidenz unter 100 innen bedienen, wenn sie Speisen anbietet. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 müssen die Gäste einen negativen Test vorweisen können, wenn an einem Tisch Personen aus zwei oder mehr Haushalten sitzen. Die Maskenpflicht bleibt in Innenräumen bestehen, aber nicht am Tisch. Die Testpflicht entfällt für Genesene und vollständig Geimpfte oder bei einer Inzidenz unter 50.
  • Die Sperrstunde gilt bei einer Inzidenz unter 100 erst ab 24.00 Uhr.
  • Diskotheken und Klubs bleiben weiter geschlossen.
  • Das Alkoholverbot gilt weiter in den Innenstädten sowie an weiteren öffentlichen Orten (Parks etc.), an denen sich gern Menschen treffen. Die betreffenden Plätze legt jede Kommune fest.
  • Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen dürfen bei einer Inzidenz unter 100 Gäste mit negativen Test empfangen. Der Test ist bei einer Inzidenz von 50 bis 100 alle zwei Tage zu wiederholen. Diese Pflicht entfällt bei einer Inzidenz unter 50. Hotels dürfen ihre Innengastronomie, Schwimmbäder und Fitnessräume für ihre Gäste öffnen.

Generell gilt: Bei einer Inzidenz ab 100 greift wieder die Notbremse, die vorherigen Beschränkungen treten wieder in Kraft.


Artikel vom 29. April 2021

Hochzeit bei Corona: Welche Regeln gelten in Bayern

In Bayern gilt seit dem 22.04.2021 die bundeseinheitliche Notbremse. Hinzu kommen teils strengere Regeln für Bayern. Die Bundesnotbremse sieht vor:

  • Bei einer Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt eine Kontaktbeschränkung: Ein Haushalt darf sich höchstens mit einer weiteren Person treffen. Hinzu kommt eine Ausgangssperre zwischen 22.00 und 05.00 h. Die bundeseinheitliche Notbremse sieht hierfür eine Ausnahme für einzelne Spaziergänger und Jogger bis 00.00 h vor, die in Bayern nicht gilt!
  • Es gilt eine Testpflicht in Schulen.
  • Der Einzelhandel bleibt bis auf Ausnahmen (Supermärkte, Tankstellen etc.) geschlossen.
  • Die Gastronomie sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Es gibt hierbei kleine Ausnahmen, die für eine Hochzeit nicht relevant sind.

Diese Regeln machen eine Hochzeit im größeren Kreis schwierig bis unmöglich. Es gibt in Bayern mit Stand 29.04.21 nur wenige Landkreise mit einer Inzidenz unter 100, so etwa Landsberg am Lech, Lindau (Bodensee), Amberg-Sulzbach, Neustadt a.d. Waldnaab, Passau (Stadt), Tirschenreuth, Starnberg, Weiden (Stadt) und Würzburg. Alle anderen Städte und Landkreise liegen über 100. Sie sehen die Inzidenzen tagesaktuell (Aktualisierung stets etwa um 15.30 h) hier in der Tabelle 04. In Bayern gilt allerdings nicht mehr die Begrenzung auf 100 Personen bei Versammlungen oder Feiern in geschlossenen Räumen. Die Teilnehmer*innen dürfen sich treffen, wenn sie wie bei Gottesdiensten Abstand halten und Masken tragen. Lockerungen der Beschränkungen erfolgen erst bei einer stabilen Inzidenz unter 50. Für wirkliche Öffnungen (Außengastronomie, Konzert- und Opernhäuser, Theater, Kinos, Kontaktsport) muss die Inzidenz 14 Tage unter 50 gelegen haben. Nach einem Monat mit einem Wert unter 50 sind weitere Öffnungen möglich.

Allgemeine Tipps und Hinweise über Unterlagen, Ablauf und Kosten zur standesamtlichen Trauung erhalten Sie im Ratgeber zur standesamtlichen Trauung.

Kann die Hochzeit bei Corona erlaubt sein? Erleichterungen für geimpfte, negativ getestete und genesene Personen

Nach einem Entwurf des Bundesjustizministeriums für eine Neuverordnung, der am 29.04.21 veröffentlicht wurde, wird es in sehr naher Zukunft (wahrscheinlich ab Mitte Mai 2021) Erleichterungen für geimpfte, negativ getestete und genesene Personen geben. Sie können sich bis auf die Maskenpflicht und die Einhaltung von Abstandsregeln wieder bewegen wie zuvor. Die Verordnung muss das Kabinett, den Bundestag und den Bundesrat passieren, wobei eine Zustimmung als höchst wahrscheinlich gilt. Für Hochzeiten bedeutet das:

  • Bei einer Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt eine Kontaktbeschränkung: Ein Haushalt darf sich höchstens mit einer weiteren Person treffen. Hinzu kommt eine Ausgangssperre zwischen 22.00 und 05.00 h. Die bundeseinheitliche Notbremse sieht hierfür eine Ausnahme für einzelne Spaziergänger und Jogger bis 00.00 h vor, die in Bayern nicht gilt!
  • Geimpfte, negativ getestete und genesene Personen könnten gemeinsam in einem großen Kreis eine Hochzeit feiern. Sie müssten sich aber bei einer Inzidenz über 100 im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt an die Ausgangssperre ab 22.00 h und außerdem an die Maskenpflicht und die Abstandsregeln halten. Die Hochzeit während Corona hängt von der Inzidenz ab.

Macht eine Hochzeitsfeier in Bayern während der Corona-Pandemie Sinn?

Da eine Hochzeit eine lange Planungsphase benötigt, erscheint ihre Ausrichtung gegenwärtig schon im „normalen“ Familienkreis als illusorisch. Denkbar wäre bestenfalls, dass sich die Gäste im Freien mit Maske und Abstand treffen, alle negativ getest oder geimpft wurden (oder von Corona genesen sind) und die Feier zeitig genug endet, damit alle bis 22.00 h wieder daheim sind. Das wäre nicht zwingend, wenn die Inzidenz in der betreffenden Region gerade unter 100 liegt, doch das lässt sich nicht planen. Damit dürften die meisten Paare gegenwärtig wohl eher an eine Verschiebung ihrer Hochzeit denken. Dadurch ergibt sich allerdings bei einer bereits geplanten Feier mit gebuchten Dienstleistern das Problem, dass bei Stornierungen Kosten entstehen können.

Hochzeit wegen Corona absagen oder verschieben?

Sie könnten die Hochzeit wegen Corona aktuell in Bayern absagen, Sie können sie aber auch verschieben und mit den betreffenden Dienstleistern Ersatztermine vereinbaren. Das wäre allein schon deshalb vorteilhafter, weil Sie möglicherweise für die Hochzeit trotz Corona schon eine Anzahlung an verschiedene Dienstleister getätigt haben, die Sie bei einem Storno wahrscheinlich nicht zurückerhalten. Das trifft auf jeden Fall zu, wenn in Ihrer Region die Hochzeit trotz Corona erlaubt ist, weil gerade am Tag der Feier die Inzidenz deutlich unter 100 oder gar unter 50 liegt. In diesem Fall würden überflüssige Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie die Hochzeit wegen Corona absagen. Wenn nämlich die Hochzeit trotz Corona erlaubt wäre, gelten die AGB des jeweiligen Dienstleisters, die praktisch immer Stornoklauseln enthalten. Zu diesen wiederum gehört in praktisch jedem Fall, dass der Dienstleister die Anzahlung behalten darf. Es können aber noch höhere Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie die Hochzeit absagen, obwohl sie trotz Corona erlaubt gewesen wäre.

Wie teuer kann eine Stornierung der Hochzeit wegen Corona werden?

Das hängt vom Zeitabstand zwischen Stornierung und Termin (je kürzer, desto teurer) und von der Definition der AGB-Klausel „Stornierung wegen höherer Gewalt“ ab. Diese Klausel bezieht sich eigentlich auf unvorhersehbare Ereignisse wie einen plötzlichen Sturm, einen Todesfall in der Familie oder Ähnliches. Corona ist zwar auch eine höhere Gewalt, aber nun schon lange nicht mehr unvorhersehbar. Das könnte bedeuten: Sollten Sie gegenwärtig vermuten, dass wir im Juni immer noch unter Corona-Bedingungen leben (was die ganze Welt vermutet), sollten Sie aber dennoch nicht schon jetzt Ihren Hochzeitstermin im Juni stornieren oder umplanen, dann trifft Sie keine höhere Gewalt. Wenn Sie dann nur wenige Tage vor dem Termin stornieren, könnten 100 % der Kosten auf Sie zukommen. Die betreffenden Dienstleister werden auf entstandene Aufwendungen und/oder entgangene Geschäfte verweisen. Das ist juristisch wasserdicht. Es ist allerdings möglich, dass Dienstleister, mit denen Sie Werkverträge abgeschlossen haben (zum Beispiel mit dem Fotografen), keine so hohen Stornokosten verlangen können, weil sie das Werk nicht vollständig erbringen konnten. Doch darauf dürfen Sie sich nicht verlassen.

Hinweis in eigener Sache: Haben Sie bei uns eine Band gebucht, werden Ihnen bei einer Stornierung aufgrund von Corona eventuell schon angefallene Kosten (wie eine Anzahlung) zu 100 % zurückerstattet.

Sollten Sie zur Hochzeit während der Corona-Pandemie die Anzahl der Gäste reduzieren?

Dazu ist zu raten. Vermutlich wird es in vielleicht ein bis zwei Jahren, wenn wir Corona wirklich überwunden haben sollten, jede Menge Hochzeitsnachfeiern im großen Kreis geben. Einen sehr kleinen Kreis können Sie möglicherweise gleich zu einer kurzen Feier zusammenbringen – allesamt getestet, geimpft oder genesen, allesamt mit Maske und allesamt spätestens um 22.00 h wieder daheim.

Wir haben die Hochzeit wegen Corona schon von 2020 auf 2021 verschoben – sollen wir Sie wirklich nochmals verschieben?

Letzten Endes wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, wenn Sie sich nicht zum ganz kleinen Kreis mit all den Einschränkungen wie beschrieben entschließen möchten. Sie können versuchen, mit den schon gebuchten Dienstleistern einvernehmliche, individuelle Lösungen zu finden. So eine Lösung könnte darin bestehen, dass Sie mit ihnen einen spätesten Termin vereinbaren, zu dem Sie die Hochzeit ohne weitere Kosten verschieben dürfen. Die Dienstleister kennen die Lage genauso wie wir alle und haben Verständnis. Versuchen Sie dabei, so viele der gebuchten Hochzeitsdienstleister wie möglich ins Boot für den neuen Termin zu holen. Bleiben Sie bei dieser Planung natürlich offen für Kompromisse. So könnte die Hochzeit vielleicht auch im Herbst, im Winter oder an einem Wochentag stattfinden.